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   BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90   

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https://dejure.org/1991,7957
BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90 (https://dejure.org/1991,7957)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1991 - VI R 3/90 (https://dejure.org/1991,7957)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1991 - VI R 3/90 (https://dejure.org/1991,7957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der wirksamen Einsetzung eines Steuerberaters als Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 608
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1988 - III R 180/82

    Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90
    Mit Verfügung vom 2. Februar 1989 wies der Berichterstatter des FG den Steuerberater darauf hin, daß die von ihm vorgelegte Prozeßvollmacht nicht den Anforderungen entspreche, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluß vom 9. Februar 1988 III R 180/82 (BFH/NV 1988, 509) an eine wirksame Prozeßvollmacht gestellt habe.

    Sie müsse grundsätzlich erkennen lassen, wer bevollmächtigt sei, wer bevollmächtigt habe und wozu bevollmächtigt worden sei (BFH-Urteil vom 17. Juli 1984 VIII R 20/82, BFHE 141, 463, BStBl II 1984, 802) und sie müsse sich - sofern keine Generalvollmacht vorliege - auf das konkrete gerichtliche Verfahren beziehen (Beschluß in BFH/NV 1988, 509).

  • BFH, 27.10.1989 - VI B 163/89

    Vorlage einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht für das Verfahren vor dem

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90
    Dies ist gemäß den Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. Oktober 1989 VI B 163/89 (BFH/NV 1990, 648) zu bejahen.

    Auf den Beschluß in BFH/NV 1990, 648 wird im übrigen Bezug genommen.

  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90
    Ihr ist der III. Senat des BFH im Urteil vom 15. März 1991 III R 112/89 (BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726) mit der Maßgabe beigetreten, daß das Gericht unter Umständen berechtigten Zweifeln nachgehen müsse, ob der Bevollmächtigte die Vollmacht so, wie sie ihm vom Kläger erteilt worden sei, auf das konkrete gerichtliche Verfahren habe beziehen dürfen.
  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 20/82

    Vollmachtsurkunde - Sachentscheidungsvoraussetzungen - Mangelhafte

    Auszug aus BFH, 15.11.1991 - VI R 3/90
    Sie müsse grundsätzlich erkennen lassen, wer bevollmächtigt sei, wer bevollmächtigt habe und wozu bevollmächtigt worden sei (BFH-Urteil vom 17. Juli 1984 VIII R 20/82, BFHE 141, 463, BStBl II 1984, 802) und sie müsse sich - sofern keine Generalvollmacht vorliege - auf das konkrete gerichtliche Verfahren beziehen (Beschluß in BFH/NV 1988, 509).
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